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Gäste in Beherbergungsstätten sind laut Bundesmeldegesetz § 29 verpflichtet bei Ankunft einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben, ausländische Gäste müssen zusätzlich ein gültiges Identitätsdokument vorlegen. Wer das versäumt oder verweigert begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von 1000 € geahndet werden kann.

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